Illegale Abfallablagerungen

Seit dem 01.02.2024 ist der Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis für die Entsorgung von im Unstrut-Hainich-Kreis illegal abgelagerten Abfällen zuständig, soweit diese Aufgabe nicht in den Zuständigkeitsbereich einer Kommune (Gemeinde oder Stadt) fällt.

Illegale Abfallablagerungen sind per Definition solche Abfälle, welche an Orten abgelegt werden, die nicht dafür vorgesehen sind. Also beispielsweise Abfälle, die auf öffentlichen Flächen verbotswidrig abgelagert werden. Das ist nicht nur unschön, sondern auch gefährlich für die Umwelt. 

Im Jahr 2023 wurden im Unstrut-Hainich-Kreis mehr als 56 Tonnen Abfälle illegal abgelagert. Dabei handelte es sich u. a. um Sperrmüll, asbesthaltige Baustoffe, Altreifen, Altholz u. v. m.. Neben den schädlichen Einwirkungen dieser Abfälle auf Mensch und Natur, belastet die Entsorgung uns alle finanziell, da die anfallenden Entsorgungskosten durch die Abfallgebühren gedeckt werden.

Um das Entstehen von wilden Mülldeponien zu verhindern, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Informieren Sie uns, wenn Sie illegale Abfallablagerungen entdecken. Diese können Sie über das folgende Meldeformular, per E-Mail oder telefonisch beim Abfallwirtschaftsbetrieb Unstrut-Hainich-Kreis melden. 


Unsere zuständigen Mitarbeiter erreichen Sie unter der E-Mailadresse illegale-abfaelle@abfallwirtschaft-uhk.de oder unter der Rufnummer 03601/40476 60.

Wir weisen darauf hin, dass das illegale Ablagern von Abfall als bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit (§ 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 69 Abs. 1 Nr. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) oder, in schweren Fällen, als mit Freiheitsstrafe bewehrte Straftat (§ 326 Strafgesetzbuch - StGB) verfolgt wird. 

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