Abfall trennen – was gehört wohin?

LEICHTVERPACKUNGEN
Das gehört in den gelben Sack:
  • Folien aus Kunststoff, z. B. Tragetaschen, Beutel, Einwickelfolien    Flaschen von Wasch- und Körperpflegemitteln aus Kunststoff
  • Kunststoffbecher von Milchprodukten, wie z. B. Joghurt, Quark, Margarine
  • Verbundstoffe, wie z. B. Getränke- und Milchkartons (Tetrapaks)
  • kunststoffbeschichtete Kartons von Gefriergut (z. B. von Fischstäbchen und Gemüse)
  • Verpackungen
  • Konservendosen
  • Getränkedosen
  • Verschlüsse und Deckel von Glasflaschen und Konservengläsern
  • Aluminiumschalen
  • Aluminiumdeckel (z. B. von Joghurt)
  • Aluminiumfolien
  • Styroporverpackungen
  • Schaumstoffe, wie z. B. Obst- und Gemüseschalen und andere geschäumte Verpackungen

… und das gehört nicht hinein:
  • Restmüll, Glas und Papier

Wichtige Hinweise:
Verpackungen müssen restentleert sein! Verpackungen aus verschiedenen Materialien möglichst trennen und nicht ineinanderstapeln! Getränkekartons flach zusammendrücken!

PAPIER
Das gehört in den blauen Papierbehälter:
  • Verpackungen aus Papier, Pappe und Karton, Zeitungen, Zeitschriften, Papiertüten, Bücher

… und das gehört nicht hinein:
  • Restmüll, Hygienepapier, stark verschmutztes Papier, z.B. durch Speisereste, beschichtete Kartons, z.B. Getränkekartons, Tapeten, Blaupapier
Wichtige Hinweise:
Schachteln und Kartons vor dem Einwurf flach zusammendrücken bzw. zerkleinern!

GLAS
Das gehört in die Glascontainer:
  • Verpackungen aus Glas, wie z.B. Einwegflaschen für Saft, Wein, Spirituosen, Schraubgläser, die nicht gegen Pfand in den Laden zurückgebracht werden können, z.B. Konserve

… und das gehört nicht hinein:
  • Restmüll, Keramik, Steingut, Porzellan, Spiegel- und Fensterglas, Kristallgläser, Kochgeschirr, Glühbirnen

Wichtige Hinweise:
Werfen Sie das Glas getrennt nach Farben ein! Metallverschlüsse sind vorher zu entfernen – Entsorgung im Gelben Sack! Fremdstoffe verhindern den Recyclingsprozess!

SCHADSTOFFE
Schadstoffe gefährden die Umwelt, deshalb müssen sie getrennt als Sondermüll entsorgt werden.
Folgende Schadstoffe sind am Schadstoffmobil zu entsorgen z.B.:
  • Chemikalien, brennbare Flüssigkeiten, Holzschutzmittel, flüssige Farbreste, Pflanzenschutzmittel, Entkalker, Fleckenentferner, Batterien, Leuchtstoffröhren, Reinigungs- und Putzmittel, nicht entleerte Spraydosen u. a.

Wichtige Hinweise:
Geben Sie die Schadstoffe möglichst in der Originalverpackung am Schadstoffmobil ab!
Beachten Sie die Gefahrensymbole und nehmen Sie die Hinweise auf den Behältnissen ernst. Vermischen Sie keine schadstoffhaltigen Abfälle!

RESTMÜLL
Restmüll ist die Summe aller Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder wegen Verunreinigung oder Vermischung keiner der getrennt zu sammelnden Abfallfraktionen (Papier, Pappe, Karton, Elektro-/Elektronikgeräte, Altmetalle, Alttextilien und Schuhe etc.) zugeordnet werden kann und keine Schadstoffe enthält, wie z. B. Asche, Zigarettenkippen, Staubsaugerbeutel, Hygieneartikel, Windeln, stark verschmutztes Papier und Verpackungen, Tapeten- und Teppichreste, unbrauchbare Textilien, defektes Spielzeug, Kristall- und Flachglas, Porzellan, Keramik, Glühbirnen, Kasetten, Disketten, Schallplatten, Gummiabfälle usw..

… und das gehört nicht hinein:
  • Sondermüll, Wertstoffe
Wichtige Hinweise:
Pressen Sie Ihren Müll bitte nicht in die Restmüllbehälter! Die Restmüllbehälter sind schonend zu behandeln!

ALTTEXTILIEN UND SCHUHE
Das gehört in den grünen Altkleidersammelbehälter:
  • alle Textilien (Baby, Kinder und Erwachsene), die zum Oberbegriff „Bekleidung“ gehören, tragbare Schuhe aller Größen sowie Haushaltstextilien (Hand- und Geschirrtücher, Tischdecken, Bettwasche etc.)

… und das gehört nicht hinein:
  • Restmüll, Teppiche, Matratzen, Regenschirme, Koffer
Wichtige Hinweise:
Um Verschmutzungen zu vermeiden und die Qualität zu erhalten, packen Sie bitte nur saubere und trockene Bekleidung und Textilien und nur paarweise zusammengebundene Schuhe in eine handelsübliche Plastiktüte/Sack und werfen Sie diese verschlossen in die Sammelbehälter.

GRÜNGUT
Grüngut ist Baum- und Strauchschnitt, Laub, Rasenschnitt, Christbäume (ohne Schmuck), Stauden, Mähgut, Blumen und -reste, Unkraut und sonstige Pflanzenabfalle aus privaten Haushaltungen.

Wichtige Hinweise:
Unterliegt dem Bringsystem.
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